2.3. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Anordnung betreffend die Erstellung eines DNA-Profils. Indem die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach bereits einen Strafbefehl erlassen habe, noch bevor das DNA-Material ausgewertet worden sei, untergrabe sie ihr Anliegen gleich selbst. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach lege damit offen, dass sie eine Erstellung des DNA-Profils auf Vorrat in Kauf nehme. Weiter sei im Zusammenhang mit -5-