2. Mit Verfügung vom 31. Januar 2025 ordnete die Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach die Erstellung eines DNA-Profils betreffend den Beschwerdeführer an. Sie wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung des Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob am 17. Februar 2025 Beschwerde gegen die ihm am 5. Februar 2025 zugestellte Verfügung mit folgenden Anträgen: