1.3. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete in der Folge am 14. November 2023 ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung, begangen in der Zeit vom 8. Juni 2015 bis 31. Juli 2015. 1.4. Am 8. Januar 2024 teilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau A._____ und dem Beschuldigten mit, dass sie den Beizug eines Sachverständigen für erforderlich halte und sie Prof. Dr. med. F._____ als Sachverständigen vorschlage.