hospitalisiert. A._____ hatte einen mehrmonatigen Arbeitsausfall und leidet nach eigenen Angaben wegen der unsachgemäss durchgeführten Operationen durch den Beschuldigten an einem chronischen spinalen Schmerzsyndrom. 1.2. Am 28. August 2023 erstattete A._____ bei der Staatsanwaltschaft Lenz- burg-Aarau Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Er reichte das am 12. Januar 2020 von Prof. Dr. med. D._____ erstellte Gutachten sowie den Bericht des Zweitmeinungsinstituts E._____ vom 8. Mai 2023 ein.