von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt am 18. Oktober 2024 wegen Drohung und einfachen Diebstahls; von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am 28. Oktober 2024 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung und versuchten einfachen Diebstahls). Diese Strafuntersuchungen scheinen den Beschwerdeführer tatsächlich nicht derart beeindruckt zu haben, dass er deswegen geflohen wäre. Sie scheinen ihn aber auch nicht dahingehend beeindruckt zu haben, dass er sich deswegen seitdem wohlverhalten hätte, wie gerade der mutmassliche Vorfall vom 3. November 2024 zeigt.