Zwar wurden bereits kurz vor der Verhaftung des Beschwerdeführers am 3. November 2024 verschiedene (teilweise zwischenzeitlich mit Strafbefehlen abgeschlossene) Strafuntersuchungen gegen den Beschwerdeführer eröffnet (von der Staatsanwaltschaft Baden am 29. Oktober 2024 wegen einfachen Diebstahls; von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt am 18. Oktober 2024 wegen Drohung und einfachen Diebstahls; von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn am 28. Oktober 2024 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung und versuchten einfachen Diebstahls).