5. Der Gesuchsteller beantragt weiter, es sei festzustellen, dass Gerichtspräsident B._____, Oberrichterin C._____, Oberrichter D._____ und Oberrichterin E._____ das Verfahren ST.2020.111 entgegen der Verfügung des Bezirksgerichts R._____ vom 21. Januar 2022 nicht an das Bezirksgericht Q._____ umgeteilt hätten.