4. Mit Stellungnahme vom 28. Februar 2025 beantragte der Präsident des Bezirksgerichts Q._____ die Abweisung des Ausstandsbegehrens, soweit auf dieses einzutreten sei. -3- 5. Mit Stellungnahme vom 11. März 2025 beantragte der Gesuchsteller die Vereinigung der Verfahren SBK.2025.38, SBK.2025.20/21, SBK.2024.343/344, SBK.2024.156 und SBK.2023.295/296 und den Beizug der Akten der Strafverfahren ST.2020.111, ST.2021.50/51 und ST.2023.31/32. Weiter stellte er neu auch ein Ausstandsbegehren gegen Oberrichter F._____. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: