3. Soweit das Gesuch der Beschwerdeführerin um unentgeltliche Rechtspflege nicht gegenstandslos geworden ist, wird es gutgeheissen und Rechtsanwältin Stefanie Mathys für das vorliegende Beschwerdeverfahren als unentgeltliche Rechtsvertreterin eingesetzt. - 21 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)