Zudem ist auch der Beschuldigte anwaltlich vertreten. Insgesamt erweist sich die anwaltliche Vertretung der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren als notwendig. Die Beschwerdeführerin ist Schülerin und verfügt – wie durch die im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen belegt – nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands für das Beschwerdeverfahren ist damit gutzuheissen und Rechtsanwältin Stefanie Mathys ist als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen.