Im Bus hätten sie sich nur geküsst, wobei auch ein Fahrer anwesend gewesen sei, der bestätigen könne, dass die Beschwerdeführerin keine "Anzeichen" gemacht habe. Dass sich der Beschuldigte bei einer weiteren Befragung erneut bzw. (angesichts der zwischenzeitlich durch die Beschwerdeführerin weiter konkretisierten Tatvorwürfe) gar eingehender äussern könnte, erscheint damit nicht ausgeschlossen. Auch die Beantwortung von Ergänzungsfragen erscheint nicht von vorneherein ausgeschlossen.