Wegen der für ihn empfundenen Gefühle habe sie ihn aber nicht verletzen wollen. Sie habe es auch nicht als so schlimm empfunden, dass sie hätte flüchten müssen. Sie habe danach beim Beschuldigten übernachtet. Gemäss ihren Angaben habe sie dem Beschuldigten am 26. Dezember 2023 gar nicht mitgeteilt, dass sie keinen bzw. keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr wolle.