Beim Vorfall vom 22. Dezember 2023 habe die Beschwerdeführerin in die sexuellen Avancen eingewilligt und dem Beschuldigten weder davor noch danach ausdrücklich ihren Unwillen kommuniziert. Sie wolle sich zwar "etwas gewehrt" haben, sei aber passiv auf dem Bett gelegen, habe danach noch mit dem Beschuldigten gekuschelt und sich vor allem Sorgen gemacht, dass der Tampon nun zu weit drin stecken und sie schwanger geworden sein könnte. Aufgrund dieser Schilderungen habe keine Nötigungshandlung stattgefunden. - 10 -