Hinsichtlich des Vorfalls vom 1. Februar 2024 gehe die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wiederum unzutreffend davon aus, dass sich die Beschwerdeführerin zu wenig zur Wehr gesetzt habe. Der Beschuldigte habe längst gewusst und aus dem Verhalten der Beschwerdeführerin herausfinden müssen, dass sie keinen ungeschützten Geschlechtsverkehr wolle. Trotzdem habe er sich wieder darüber und über ihre eindeutigen und klaren Signale hinweggesetzt, die in diesem Fall besonders stark gewesen seien. Die Beschwerdeführerin sei bisher immer unterlegen.