Betreffend den Vorfall vom 26. Dezember 2023 stelle die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zu hohe Anforderungen an den Widerstand der Beschwerdeführerin. Eine Flucht oder Gegenwehr bis aufs Blut sei nicht erforderlich. Die Beschwerdeführerin habe bereits mehrfach zwecklosen bzw. nicht erfolgreichen Widerstand geleistet. An jenem Tag habe der Beschuldigte zunächst versucht, Oralsex von der Beschwerdeführerin zu erhalten. Als sie sich dazu nicht bereit erklärt habe, habe er sie als gemein bezeichnet. Er habe sie psychisch unter Druck gesetzt, indem er ihr eine Schuld zugewiesen habe, die sie nicht zu tragen gehabt habe.