anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten B._____ fortzuführen. 3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege mit der Unterzeichnenden als deren unentgeltlichen Rechtsbeiständin zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MWST.) zulasten des Staates." 3.2. Mit Eingabe vom 17. Februar 2025 erstattete die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.