2. Am 24. Januar 2025 verfügte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher Vergewaltigung gemäss aArt. 190 StGB, sexueller Nötigung gemäss aArt. 189 StGB und sexueller Belästigung gemäss aArt. 198 StGB, was von der Oberstaatsanwaltschaft am 28. Januar 2025 genehmigt wurde. 3. 3.1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 10. Februar 2025 Beschwerde gegen die ihr am 31. Januar 2025 zugestellte Einstellungsverfügung und stellte die folgenden Anträge: