1.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg eröffnete am 2. April 2024 ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung. 1.3. Mit Verfügung vom 2. April 2024 gewährte die Staatsanwaltschaft Rhein- felden-Laufenburg der Beschwerdeführerin gestützt auf Art. 136 Abs. 1 lit. b i.V.m. Abs. 2 lit. c StPO teilweise die unentgeltliche Rechtspflege und setzte Rechtsanwältin Stefanie Mathys als unentgeltliche Rechtsvertreterin ein.