Weiter habe seine Haftpflichtversicherung der anderen Partei Fr. 18'000.00 ausbezahlt, was seine Prämie erheblich erhöht habe. Er ersuche darum, diesen Punkt nochmals zu prüfen. -5- 3.4. 3.4.1. Wird die beschuldigte Person ganz oder teilweise freigesprochen oder wird das Verfahren gegen sie eingestellt, hat sie u.a. Anspruch auf Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus ihrer notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind (Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO).