2023, N. 2 f. zu Art. 77 StPO). Nachdem die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Verfahrensakten paginiert und ein vollständiges Aktenverzeichnis mit Stand vom 27. Januar 2025 erstellt und dem Beschwerdeführer zugestellt hat, hat sie diese Anforderungen erfüllt, womit dieser Beschwerdeantrag gegenstandslos geworden ist. Unbesehen davon, hätte der Beschwerdeführer darlegen - 16 -