Rechtsverweigerung seitens der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg auszugehen ist, wobei grundsätzlich ohnehin nur die Akten der Unterkategorie 4.25, 4.6 und 4.9 (drei separate USB-Sticks) mit der Auswertung der technischen Gerätschaften betroffen sind. Es bestehen jedoch keine begründeten Zweifel, dass die dem Tatvorwurf zugrundeliegenden Untersuchungsergebnisse in den Akten dokumentiert und (wie gezeigt) auch unter Verwendung des "Ritterverzeichnisses" (ohne ein Aktenverzeichnis) mit zwar erhöhtem zeitlichen, aber noch zumutbarem Aufwand auffindbar sind. Der Umstand allein, dass sich das Aktenstudium möglicherweise zeitintensiver darstellt, führt nicht zu einer Verletzung des