4.3.7. Im Ergebnis sind gewisse Mängel in der Aktenordnung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg nicht von der Hand zu weisen. So ist das Auffinden gewisser Dateien – wie dargelegt – mit einem nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand verbunden, da nicht selten mehrere Unterordner existieren, die zunächst geöffnet und nach den entsprechenden Dateien durchsucht werden müssen. Diese Mängel sind aber nicht von einer Art oder einem Ausmass, dass von einer Beeinträchtigung der Parteirechte des Beschwerdeführers oder einer - 15 -