4.3.3. Auf den fünf USB-Sticks wird zunächst auf einem Kleber gekennzeichnet, welche Ordner ("Ordner 1-4 ohne 4.25, 4.6, 4.9", "Ordner 4.25", "Ordner 4.6", "Ordner 4.9" und "Ordner 5-10") sich jeweils darauf befinden. Die (elektronischen) Akten wurden von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg in zehn Hauptkategorien eingeteilt ("1. Allgemeines", "2. Beschuldigte Personen", "3. Verfahrensparteien und weitere Beteiligte", "4. Zwangsmassnahmen", "5. Einvernahmen", "6. Beweismittel (allgemein)", "7. Straftatendossier", "8. Verfahrensabschluss Untersuchungsverfahren", "9. Kosten", "10. Verfahren vor Gericht").