Es treffe zu, dass die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg aussuchen könne, wie sie die Akten zur Verfügung stelle. Die Zustellung der Akten müsse jedoch in einem ordentlichen Zustand geschehen, sauber strukturiert und geordnet. Mit der seitens der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gewählten Form des Inhaltsverzeichnisses und der Paginierung, ohne dabei auf den richtigen Datenträger und den richtigen Speicherort im richtigen Unterordner zu verweisen, sei das Auffinden der besagten Aktenstücke unmöglich. Es dürfe keine kaskadenartige Ordnerstruktur bestehen.