3.2.2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg bringt mit Beschwerdeantwort vom 25. März 2025 vor, dass dem Beschwerdeführer am 29. Januar 2025 die umfangreichen und paginierten Akten auf fünf USB- Sticks inkl. "Ritterverzeichnis" und am 20. Februar 2025 überdies ein Aktenverzeichnis zugestellt worden seien. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg habe den Beschwerdeführer zudem darauf hingewiesen, dass die fünf USB-Sticks aufgrund des grossen Umfangs der Akten und der damit einhergehenden zeitintensiven Bereitstellung der Akten bis am 12. Februar 2025 retourniert werden müssten.