Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenburg weigere sich, die Akten erneut zu kopieren, da ein Kopieren der Dateien "sehr zeitintensiv" sei. Am 14. Februar 2025 habe der Beschwerdeführer erneut um Akteneinsicht gebeten und habe der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg einen grossen Datenträger zugestellt, verbunden mit der Bitte, alle Akten darauf zu speichern. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg habe sich geweigert, die Akten erneut zu speichern und dem Beschwerdeführer zuzustellen. Der Beschwerdeführer habe mit Schreiben vom 10. März 2025 erneut auf die Problematik der fünf USB-Sticks aufmerksam gemacht.