Bereits in der Stellungnahme zum Antrag auf Haftverlängerung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 30. Januar 2025 seien keine Akten beigelegen. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verunmögliche mit der von ihr gewählten Aktenführung, dass der Beschwerdeführer in aktuelle Akten Einsicht nehmen könne. Obwohl die -8-