aufwändig. Auch der Umstand, dass die Speicherung "viel Zeit" in Anspruch nehme, rechtfertige die Verweigerung der Aktenzustellung nicht, zumal auch bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg Kanzleipersonal arbeite. Mit dem neuen Aktenverzeichnis sei es immer noch nicht möglich, sich schnell in den Akten zurecht zu finden.