Die Akten wie auch das "Ritterverzeichnis" seien von Beginn an sauber geführt worden, wobei das "Ritterverzeichnis" dem Beschwerdeführer auch mit jeder Akteneinsicht zugestellt worden sei. Es sei lediglich auf ein detailliertes Aktenverzeichnis verzichtet worden, respektive sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass ein solches zu Verzögerungen bei der Aktenzustellung führe. Die Akten auf den dem Beschwerdeführer zugestellten fünf USB-Sticks seien übersichtlich abgelegt. Alle Papierakten je "Ritter" seien eingescannt und als eine PDF-Datei abgelegt worden. In den jeweiligen "Rittern" enthaltene USB-Sticks seien einzeln als Ordner abgelegt worden.