Da nach wie vor viele Aktenstücke eingehen würden, sei eine Paginierung pro "Ritter" gewählt worden, so dass fortlaufend paginiert werden könne. So entstehe kein Durcheinander bei der Paginierung. Die neu paginierten Akten seien dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29. Januar 2025 auf fünf USB-Sticks zugestellt worden. Gleichzeitig sei ein Aktenverzeichnis erstellt worden, welches nun vorliege und dem Beschwerdeführer mit heutigem Schreiben ebenfalls zugestellt worden sei. Aufgrund des grossen Umfangs der Akten bedürfe sowohl die Paginierung, das Einscannen der Akten, das Laden der Akten auf USB-Sticks wie auch das Erstellen eines Aktenverzeichnisses viel Zeit.