Diesen sei jeweils ein aktualisiertes "Ritterverzeichnis" beigefügt worden. Mit Schreiben vom 24. Juli 2024 habe der Beschwerdeführer nebst dem "Ritterverzeichnis" ein Aktenverzeichnis verlangt. Ihm sei daraufhin mit Schreiben der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 25. Juli 2024 mitgeteilt worden, dass die Akten sehr umfangreich seien und die Aufarbeitung viel Zeit benötige. Sofern eine Paginierung verlangt werde, würde die Aufbereitung der Akten noch mehr Zeit benötigen und sie könnten erst verzögert zugestellt werden. Da es sich um einen Haftfall handle, sei auf eine Paginierung und ein detailliertes Aktenverzeichnis verzichtet worden.