Es müsse jeder Ordner mit der letzten Akteneinsicht verglichen werden, um die neuen Akten zu finden. Im "Aktenverzeichnis" seien die einzelnen Unterordner nicht aufgeführt. Klicke man sich durch diese durch, verliere man komplett die Übersicht. Auch sei der dafür benötigte Zeitaufwand viel zu hoch und sprenge den Rahmen der amtlichen Verteidigung. Mit der unübersichtlichen Aktenführung und dem Speichern der Akten auf verschiedenen Speichermedien werde das Studium der Akten verunmöglicht, womit das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers durch die Aktenführung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verletzt sei.