Der Unübersichtlichkeit könne nur mittels einer Durchpaginierung und mit einem vollständigen Aktenverzeichnis begegnet werden. Als Beispiel werde ein anonymisiertes Verzeichnis aus Basel und des Bundesstrafgerichts eingereicht. Wenn kein sauberes Aktenverzeichnis bestehe, sei es für die Verteidigung unmöglich, die Übersicht zu wahren. Es werde auch verunmöglicht, in zeitlicher Hinsicht effizient zu arbeiten, da man sich zunächst durch zahlreiche Unterordner durchklicken müsse, um eine Datei zu öffnen.