Die (elektronischen) Akten hätten nicht "kopiert" werden können, da der vorgegebene Dateiname zu lang gewesen sei. Die Akten seien zudem unübersichtlich gewesen. Die Akten seien von "1 bis X" durchzupaginieren, ohne "Ritter". Daraufhin habe ihm die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg mitgeteilt, dass die Aktenführung nachvollziehbar und ordentlich sei, wobei die Paginierung je "Ritter" erfolge. Die Paginierung der "Ritter" ohne ein vollständiges Aktenverzeichnis sei wertlos und das mitgeschickte "Ritterverzeichnis" kaum leserlich. Die Akten seien absolut unübersichtlich, was sich exemplarisch anhand der je auf einem USB-Stick befindlichen "Ordner 4.25" und "Ordner 4.6" zeige.