Da der Erhalt der Akten wichtiger gewesen sei, habe auf die paginierten Akten gewartet werden müssen. Mit Schreiben vom 31. Dezember 2024 sei um die Zustellung der vollständigen und paginierten Akten gebeten worden. Da keine Reaktion erfolgt sei, habe er mit der zuständigen Staatsanwältin Kontakt aufgenommen. Der Beschwerdeführer habe auf ein Akten- -5-