3. 3.1. 3.1.1. Mit seiner Beschwerde vom 6. Februar 2025 macht der Beschwerdeführer im Wesentlichen geltend, dass bereits am 24. Juli 2024 um Zustellung der Akten in paginierter Form gebeten und bereits damals darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass die Aktenführung völlig unübersichtlich sei. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg habe den Beschwerdeführer vor die Wahl gestellt, entweder eine "kürzere Zeit" auf die Akten warten zu müssen oder eine saubere Aktenführung zu erhalten. Da der Erhalt der Akten wichtiger gewesen sei, habe auf die paginierten Akten gewartet werden müssen.