3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 25. März 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.4. Am 9. April 2025 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein. Es erfolgte eine weitere Eingabe am 27. Mai 2025. -4- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. Gemäss Art. 30 StPO können die Gerichte Strafverfahren aus sachlichen Gründen vereinigen.