3. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein Verfahrensprotokoll zu führen, welches über das Datum des Eingangs eines Aktenstückes in die Akten Auskunft gibt und dem Beschwerdeführer zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. 4. Es sei dem Beschuldigten für das vorliegende Verfahren die amtliche Verteidigung zu gewähren. 5. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Es wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Verfahren SBK.2025.34 eröffnet. -3-