2. 2.1. Mit E-Mail vom 31. Januar 2025 gelangte der Beschwerdeführer betreffend Akteneinsicht an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, worauf diese mit Schreiben vom 31. Januar 2025 Stellung nahm. 2.2. Gegen dieses ihm am 3. Februar 2025 zugestellte Schreiben erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Februar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau und beantragte das Folgende: