Der Unfall sei jedenfalls objektiviert auf ein unglückliches, nicht gewolltes Zusammenwirken aus offenbar technischem Problem, sehr nasser Fahrbahn, plötzlich und tatsächlich völlig überraschend vor dem Auto auftauchender Katze, enger Strasse und eines für ihn ungewohnten Fahrzeugs zurückzuführen. Es sei für ihn nicht einsichtig, dass darüber hinaus noch irgendwelche Durchsuchungen der elektronischen Aufzeichnungsgeräte einen anderen rechtsrelevanten Sachverhalt ergeben sollten, da "seine Sachverhaltsdarstellung objektiv schlüssig und plausibel nachvollziehbar" sei.