3. Es sei vorläufig auf Kostenvorschuss zu verzichten, da die Beschwerde adäquat sich als gerechtfertigt erweist." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 12. Dezember 2025 (Postaufgabe: 15. Dezember 2025) beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: