2. Am 17. November 2025 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl, wonach das Motorfahrzeug BMW, Kontrollschild aaa, sowie die elektronischen Aufzeichnungsgeräte dieses Fahrzeugs zu durchsuchen und zu beschlagnahmen seien. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 19. November 2025 zugestellte Verfügung am 28. November 2025 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: " 1. Der Befehl (Beilage) sei vollumfänglich aufzuheben, 2. eventualiter Rückweisung an die Staatsanwaltschaft