Die betreffend Aktenführung erhobenen Beschwerden seien mit rechtskräftigen Entscheiden vom 29. Juli 2025 abgewiesen worden. Der Vorwurf der falschen Anschuldigung werde zurückgewiesen. Es sei Anklage erhoben worden, weshalb es nunmehr Sache des Bezirksgerichts Rheinfelden sei, über die zur Last gelegten Sachverhalte zu urteilen. Die im Chat "[…]" enthaltenen Lücken seien nicht durch die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg oder die Kantonspolizei Aargau zu verantworten. Es seien keine Chat-Nachrichten zurückbehalten oder gar gelöscht worden.