2. 2.1. Mit Eingabe vom 13. November 2025 reichte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Rheinfelden ein erneutes Ausstandsgesuch gegen Staatsanwältin B._____ "im Verfahren ST.2025.59 / STA6 ST.2024.2" ein. Das Bezirksgericht Rheinfelden leitete dieses Ausstandsgesuch mit Verfügung vom 21. November 2025 zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau weiter. 2.2. Mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2025 beantragte Staatsanwältin B._____ die kostenfällige Abweisung des Ausstandsgesuchs.