1.2. Mit Entscheid vom 20. März 2024 (SBK.2024.17) wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das vom Gesuchsteller am 3. Januar 2024 gestellte Ausstandsgesuch gegen Staatsanwältin B._____ ab. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 1.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erhob am 14. Juli 2025 beim Bezirksgericht Rheinfelden Anklage gegen den Gesuchsteller.