Dies sei aber nicht ausgeschlossen, verfüge auch der Kosovo über eine medizinische Infrastruktur. Gemäss seiner Aussage anlässlich der Hafteröffnung vom 30. Januar 2025 sei der Beschwerdeführer im letzten Sommer im Kosovo gewesen. Es sei ihm somit offensichtlich möglich, ins Ausland zu reisen, insbesondere in sein Heimatland. Zudem habe er nach eigenen Angaben zumindest entfernte Verwandte und Bekannte im Kosovo. Sein Lebensmittelpunkt liege zwar in der Schweiz, da sich hier auch seine Kernfamilie befinde. Wie jedoch die eher nicht von langer Hand geplante Tat vom 29. Januar 2025 zeige, könne nicht ausgeschlossen werden, dass er zu Kurzschlusshandlungen neige.