Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 31. Januar 2025 betreffend Anordnung von Untersuchungshaft im Strafverfahren gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg führt gegen A._____ eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts des versuchten Raubs gemäss Art. 140 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB, begangen am 29. Januar 2025 um 07.00 Uhr im B._____-Tankstellenshop in Q._____. A._____ wurde am 29. Januar 2025 um 07.08 Uhr polizeilich angehalten und um 08.13 Uhr vorläufig festgenommen.