2022 E. 1.3 f. und 1B_598/2012 vom 11. Dezember 2012 E. 3.3). 2.3. 2.3.1. Gerichtspräsident Beat Ackle hat sich als Strafkläger konstituiert (act. 7 und 12) und beteiligt sich damit als Partei am Strafverfahren gegen den Beschuldigten. Entsprechend hat er ein persönliches Interesse am Ausgang des Strafverfahrens. Der Ausstandsgrund gemäss Art. 56 lit. a StPO ist damit erfüllt.