1.2. Am 3. November 2025 erliess die zwischenzeitlich zuständige Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen übler Nachrede und Beschimpfung. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 5. November 2025 (Postaufgabe) Einsprache bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten. In der Folge überwies die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten den Strafbefehl am 11. November 2025 dem Bezirksgericht Laufenburg zur Durchführung des Hauptverfahrens.