Gemäss Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufen- burg konnten zwischenzeitlich verschiedene Termine für die Hauptverhandlung gefunden werden. So sollen die Parteien den 27., 29. und 30. April, den 7., 8., 11. und 12. Mai sowie den 10. und 11. Juni 2026 freihalten. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung findet damit innerhalb von rund 9 – 11 Monaten seit Anklageerhebung bzw. innerhalb von rund 2 Jahren seit der Inhaftierung des Beschwerdeführers statt. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots könnte sich vorliegend einzig aus dem Umstand ergeben, dass zwischen Anklageerhebung und erstinstanzlicher Hauptverhandlung mehr als sechs Monate liegen.